Arbeiten von Dritten ausgeführt werden. Für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen, übernimmt abaxa keine Gewährleistung.
6.4. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
6.5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt.
6.6. Im Rahmen der Gewährleistung kann abaxa Geräte und Teile austauschen und technische Änderungen einbauen. Ist der Kunde nicht Eigentümer der Geräte, bestätigt er, dass er berechtigt ist, Geräte und Teile austauschen zu lassen und das Eigentum daran zu übertragen.
6.7. Ausgetauschte Geräte gehen in das Eigentum von abaxa über. Der Kunde bestätigt, dass alle ausgetauschten Teile bzw. Geräte nicht geändert wurden. Geräte und Teile, die auf der Basis eines Austauschs eingebaut werden, müssen nicht neu sein, weisen jedoch in jedem Fall die gleiche Funktionsfähigkeit und Restgewährleistungszeit der ausgetauschten Geräte/Teile auf.
6.8. Bevor der Kunde die Fehlerbeseitigung eines Gerätes veranlasst, ist er verpflichtet eine Problemanalyse und Fehlereingrenzungen nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen.
6.9. Vor einem Geräte- oder Teilaustausch sind von dem Kunden solche Bestandteile oder anbauten zu entfernen, die nicht von abaxa betreut werden.
6.10. Werden Typenschilder an Geräten entfernt oder geändert, verfällt der Gewährleistungsanspruch.
6.11. Sofern nichts anderes vereinbart, sind energietechnische Anlagen nach erfolgter Montage und Installation durch abaxa in Betrieb zu nehmen. Eine eigene Inbetriebnahme ist unzulässig und führt zum Verlust der Gewährleistung. In bestimmten Fällen kann mit Zustimmung von abaxa der Gewährleistungsanspruch durch eine Nachinspektion geheilt werden, wenn die zuvor erfolgte Installation fehlerfrei war. Diese Leistung wird zusätzlich zur Inbetriebnahme gesondert in Rechnung gestellt.
6.12. Gelingt es abaxa auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, einen Fehler innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei unerheblichen Fehlern ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
6.13. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt eine Gewährleistungszeit von zwölf Monaten. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
7. Datenschutz
7.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass abaxa die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes speichert.
7.2. Die Daten werden vertraulich behandelt. abaxa nutzt die erhobenen und gespeicherten Kundendaten ausschließlich im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung. abaxa ist berechtigt diese Daten an Subunternehmen weiterzugeben.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.2. Eine eventuell angebotene Skontierung ist nur dann abzugsfähig, wenn alle fälligen Forderungen zuvor ausgeglichen wurden.
8.3. Die Übertragung von Rechten aus einem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen von abaxa, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
8.4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle anwendbaren Import- und Exportgesetze einzuhalten.
8.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.6. Gerichtsstand für alle Streitfälle ist der Sitz von abaxa.
8.7. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
8.8. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sind vielmehr durch solche zu ersetzen, die ihnen in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.
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