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| Übersicht der wichtigsten KfW Finanzierungs-Programme | ||||
| KfW-Programme | Ökologisch Bauen | Kfw-CO2- Gebäudesanierungs-programm | Kfw-Wohneigentums- programm | Wohnraum Modernisieren |
| Geförderte Maßnahmen | Errichtung, Herstellung und Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern vom Typ "40" und "60" sowie Passivhäusern, der Einbau von moderner Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten | Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen und zur Energieeinsparung an Wohngebäuden des Altbaubestandes die vor 1979 errichtet wurden. Je nach Art und Umfang der geplanten Maßnahmen bietet die KfW die Maßnahmenpakete 0 bis 5 an. | Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder
Eigentumswohnungen. Hierzu gehören Kauf des Grundstücks, Bau- und
Baunebenkosten (z.B. Notar, Makler, Grunderwerbsteuer), Kosten für
Außenanlagen (z.B. Garage, Zaun, Garten) |
STANDARD-Maßnahmen, die den Wohnwert selbst genutzter oder vermieteter Immobilien erhöhen. ÖKO-PLUS-Maßnahmen, wie Dämmung der Außenwände, des Daches oder der Kellerdecke, Solarthermische Anlagen, Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Biomasse-Anlagen |
| Förderberechtigte | Träger der Investitionsmaßnahmen für selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude. Z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden...etc | Eigennutzer, Vermieter, Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften sowie öffentliche Bauträger | Privatpersonen | Eigennutzer, Vermieter, Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften sowie öffentliche Bauträger |
| Laufzeit | Bis max. 30 Jahre (höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren) |
20 Jahre (mit mind. einem und höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren) oder
30 Jahre Laufzeit (mit mind. einem und höchstens fünf tilgungsfreien
Anlaufjahren) möglich
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Max. 30 Jahre (bei mind. einem und höchstens fünf tilgungsfreien
Anlaufjahren) |
10, 20 oder 30 Jahre (bis 10 Jahre Zinsbindung). Ein bis fünf tilgungsfreie Anlaufjahre. |
| Förderhöchstgrenzen | KfW-Energiesparhäuser "40" und Passivhäuser 50.000,- Euro je Wohneinheit, KfW-Energiesparhäuser "60" 30.000,- Euro je Wohneinheit, ökologische Heiztechnik 10.000,- Euro je Wohneinheit | Bis zu 100 Prozent der Investitionen; je nach Maßnahme zwischen 80 und 250 Euro je qm Wohnfläche | Bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, höchstens 100 000 Euro |
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten; max. 100.000,- Euro je Wohneinheit |
| Besonderheiten | grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Krediten oder Zuschüssen) kombinierbar, soweit die Förder-Gesamtsumme die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt | 15% Teilschuldenerlass des Darlehensbetrages bei energetisch besonders effektiver Sanierung. Kombinierbar mit anderen Fördermitteln. | Darlehen wird unabhängig von Alter, Familienstand und Einkommenshöchstgrenzen gewährt. Kombinierbar mit anderen Fördermitteln. | In den neuen Ländern und Ostberlin wird auch der Rückbau leer stehender Mietwohnungsgebäude gefördert. Kombinierbar mit anderen Fördermitteln. |
| Hier finden Sie aktuelle Daten zu den KfW-Finanzierungs-Programmen | ||||
| Anschrift | Zinssätze | Internet | "Programm-Berater" | alle Programme |
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Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmgartenstr. 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 0180 1 335577 (Ortstarif) Fax: 069 7431-64355 E-Mail: infocenter@kfw.de Internet: www.kfw.de |
Tel.: 01801 33 55 77, Faxabruf: 069 74 31 42 14 Link | www.kfw-foerderbank.de Link |
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